Heizen mit Holz – Was darf verbrannt werden?
Was Sie alles zum Verbrennen in Ihrem Kaminofen verwenden dürfen, hängt zu allererst von den Angaben des Ofenherstellers ab. Darüber hinaus hat aber auch der Gesetzgeber strenge Richtlinien (§ 3 Abs. 1 der 1. BImSchV) herausgegeben welche Brennstoffe in Kaminöfen verbrannt werden dürfen um dem Umweltschutz Genüge zu tun.
In den Holzofen darf grundsätzlich*:
- Grillkohle
- Naturbelassenes Holz einschließlich anhaftender Rinde – (Scheitholz, Hackschnitzeln - sowie Reisig und Zapfen)
- Naturbelassenes nicht stückiges Holz ( Sägemehl, Späne, Schleifstaub, Rinde)
- Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts - entsprechend DIN 51731
*bitte beachten Sie unbedingt die Hersteller-Angaben für Ihren individuellen Ofen!!
Grundsätzlich nicht verbrannt werden darf :
- Imprägniertes Holz (Möbelteile, behandelte Dachlatten etc.)
- Lackiertes Holz
- Beschichtetes Holz
- Spanplatten
- Altpapier
- Sonst. Abfälle
Auch wenn uns bisher keine proaktiven Prüfungen der Behörden bekannt sind, sollten sich Ofenbetreiber streng an die gesetzlichen Vorgaben halten. Bei Verdacht auf einen Verstoß können die zuständigen Behörden mit Hilfe von chemischen Tests aus den Ablagerungen im Kamin auch lange zurückwirkend sehr genau bestimmen was im Ofen verbrannt wurde. Wird ein Verstoß gegen das BImSchV festgestellt werden schmerzhafte Bußgelder gegen den Verursacher verhängt.
Warum dürfen die oben erwähnten Hölzer und Gegenstände nicht im Ofen verfeuert werden?
In erster Linie schaden Sie damit Ihren Ofen. Durch chemische Stoffe, die in Lacken und Kunststoffen stecken, wird die Verbrennung heißer, als Sie bei naturbelassenem Holz wäre. Weiterhin entstehen unerwünschte giftige Emissionen, die für den Menschen und die Natur sehr schadhaft sind.
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